Finanzielle Partnerschaft mit dem CZK
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Der Haushalt einer Freikirche bestreitet sich aus freiwilligen Spenden der Mitglieder und Freunde. Freikirchen erheben keine Kirchensteuer. Sollte es Ihnen ein Anliegen sein, die Arbeit des CZK finanziell regelmäßig oder einmalig zu fördern, können Sie das über die unten genannte Konten tun.
Beachten Sie, dass durch die neue Spendengesetzgebung erheblich mehr an Spenden steuerlich abgesetzt werden können, als bisher . Spenden lohnt sich also auch steuerlich noch mehr als zuvor.
Wollen Sie, dass Ihre Spenden gezielt eingesetzt wird geben Sie bitte einen "Verwendungszweck" an oder ansonsten "wo gebraucht".
Mit Ihrer Spende fördern Sie die Missions und Gemeindearbeit, sowie den gratis mp3 Predigtdownload des CZK.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Förderung unserer Arbeit!
Die CZK Leitung
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online Spenden an das CZKKlicken sie auf diesen Text und sie kommen Hier können sie "sicher" über die Evangelische
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Spendenkonto für normale Banküberweisung:Kto: 97 54 250 |
Steuerlich absetzbare Spendenquittungen sind auf Anforderung ab 50 Euro Jahresspende möglich. Bitte geben Sie dafür unbedingt Ihren Namen und die Adresse auf der Überweisung an (nur so können wir ihre Spende zuordnen) und teilen uns mit, ob Sie eine Spendenquittung am Jahresende benötigen. (e-mail hier)
*** Hier einige Infos zum neuen Spendenrecht (Angaben ohne Gewähr)
Vereinheitlichung und Anhebung des Spendenabzugs auf 20%
Seit Jahren fordert der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Vereinheitlichung und Anhebung des Spendenabzugs auf 20%. Die Differenzierung der Zwecke im Hinblick auf den unterschiedlichen Spendenabzug von 5 bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte ist nun aufgehoben und auf einheitlich 20% angehoben worden.
Der neue Spendenabzugsbetrag in Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte ist zeitlich gesehen unbegrenzt vortragsfähig. Das bedeutet, dass ein Spender seine im Jahr 2007 geleistete Spende auch noch im Jahr 2017 vortragen kann, was vor allem von Vorteil ist, wenn eine Spende in einem einkunftsschwachen Jahr geleistet wurde.
Noch vor der Sommerpause hat der Bundestag den Entwurf für ein „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Das Gesetz wird den Bundesrat voraussichtlich am 21. September 2007 passieren – und soll dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.




